Altersdiskriminierung durch Begriff „Digital Native“
AG Heilbronn, Urteil vom 18.01.2024 – 8 Ca 191/23
Ein Bewerber klagte gegen eine Stellenanzeige, die gezielt „Digital Natives“ ansprach. ➡ Das Gericht sah darin eine mittelbare Altersdiskriminierung, da ältere Bewerber ausgeschlossen werden könnten.
📌 Folge: Schadensersatz und Anpassung der Anzeige.
💡 Praxisrelevanz: Begriffe mit Altersbezug sollten vermieden werden. Besser sind neutrale Formulierungen wie „IT-affin“ oder „technikinteressiert“