Altersdiskriminierung durch Begriff „Digital Native“

 

AG Heilbronn, Urteil vom 18.01.2024 – 8 Ca 191/23

 

Ein Bewerber klagte gegen eine Stellenanzeige, die gezielt „Digital Natives“ ansprach. ➡ Das Gericht sah darin eine mittelbare Altersdiskriminierung, da ältere Bewerber ausgeschlossen werden könnten.

 

📌 Folge: Schadensersatz und Anpassung der Anzeige.

 

💡 Praxisrelevanz: Begriffe mit Altersbezug sollten vermieden werden. Besser sind neutrale Formulierungen wie „IT-affin“ oder „technikinteressiert“