Datenschutz – Datenverarbeitung im Konzern

 

BAG, Urteil vom 08.05.2025 – 8 AZR 209/21

Ein Arbeitgeber ließ sensible Personaldaten über eine neue HR-Software durch den Mutterkonzern verarbeiten. Grundlage war eine Betriebsvereinbarung der Tochtergesellschaft. ➡ Das Bundesarbeitsgericht entschied: Die Datenweitergabe war nicht zulässig, da die Vereinbarung keine ausreichende Rechtsgrundlage bot.

 

📌 Folge: Schadensersatz von 200 € für den betroffenen Arbeitnehmer.

 

💡 Praxisrelevanz: Auch bei interner Konzernverarbeitung muss die DSGVO beachtet werden. Betriebsvereinbarungen sollten regelmäßig auf ihre Reichweite geprüft werden