Kein Anspruch auf Homeoffice
BAG, Urt. v. 11.02.2025
Das BAG hat bestätigt, dass Arbeitnehmer auch dann keinen allgemeinen Anspruch auf Homeoffice haben, wenn der Arbeitgeber stattdessen eine (Änderungs-)Kündigung ausspricht (BAG, Urt. v. 11.02.2025 – Aktenzeichen war in den Snippets nicht klar, aber das Prinzip wurde bestätigt). Homeoffice ist grundsätzlich kein milderes Mittel zur Abwendung einer Kündigung.